Beratung gehört zu unserem Kerngeschäft. Die in unserer Ausbildung erworbenen Kompetenzen, erweitert durch die Lebens- und Berufserfahrung, teilweise in Verbindung mit einer speziellen Ausbildung, qualifizieren uns, Kinder, Jugendliche und deren Eltern vor notwendigen Entscheidungen und in Konfliktlagen zu beraten. Am CSG gibt es zahlreiche Beratungsangebote. Mit dieser Auflistung sollen sie im Überblick vorgestellt und jeweils die speziellen Zielrichtungen erläutert werden.
Konflikte entstehen unweigerlich in Situationen, in denen Menschen miteinander zusammenleben oder zusammenarbeiten. Somit gehören Konflikte grundsätzlich zum Leben in einer Gemeinschaft. Beachtenswert ist also nicht das Bestehen eines Konfliktes, sondern das Erkennen einer Konfliktlage, die Reaktion auf die Wahrnehmung und die Art des Umgangs damit.
Grundsätzlich sollten Konflikte dort gelöst werden, wo sie erstmals beobachtet worden oder entstanden sind. Die jeweiligen Konfliktparteien sind gehalten, möglichst deeskalierend zu agieren: Der Konflikt und nicht eine Person soll klein gemacht werden. Der erste Versuch sollte immer im direkten, den Partner wertschätzenden Gespräch gemacht werden. Gelegentlich ist dazu Hilfestellung notwendig. Am Christoph-Schrempf-Gymnasium gibt es für verschiedene Konfliktkonstellationen bewährte Unterstützungssysteme.
1. Streitschlichter
Streitschlichter sind ältere Schüler. Wenn Schüler untereinander in alterstypische Auseinandersetzungen ohne gravierende Sachbeschädigung oder Körperverletzungen geraten, helfen Streitschlichter. Streitschlichter entscheiden nicht, sondern sie unterstützen die Konfliktparteien unparteiisch, wenn diese selbst eine Lösung suchen. Die Streitschlichter sind eigens ausgebildet und gehen nach einem definierten Verfahren vor. Die Streitschlichter sind einzelnen Klassen zugeordnet und den Schülern bekannt. Es gibt auch Streitschlichter, die sich für die Vermittlung bei Konflikten zwischen Schülern verschiedener Jahrgangsstufen bereithalten. Ein Team ist zuständig für Auseinandersetzungen zwischen Schülern des Gymnasiums und der Realschule. In einen Konflikt verwickelte Schüler können aus eigenem Antrieb den Streitschlichter einschalten. Möglich ist auch, dass Lehrer, die von einem Konflikt zwischen Schülern erfahren, die Parteien zum Streitschlichter schicken. Nach dem Motto „schlichten statt strafen“ ist dann eine Sanktionierung einzelner oder beider Parteien durch Lehrer ausgeschlossen.
Die Streitschlichter selbst werden von einem Lehrerteam betreut, das zusammen mit Fachkräften die Ausbildung übernimmt.
2. Klassensprecher
Klassensprecher sind gewählte Vertreter in den einzelnen Klassen. Sie vertreten die Schüler ihrer Klasse in der SMV und sind Ansprechpartner bei Problemen von einzelnen Schülern, Schülergruppen oder auch der ganzen Klasse mit Lehrern oder der Schulleitung. Gute Klassensprecher übernehmen auch koordinierende und organisatorische Aufgaben in der Klasse. Sie sind in der Lage, die Individuen einer Klasse zu einer Harmonisierung der Ziele und Werte innerhalb der Klassengemeinschaft zu führen. In dieser Funktion können sie auch bei Konflikten moderieren.
3. Schülersprecher – SMV
Die Schülersprecher vertreten die Interessen und Anliegen der gesamten Schülerschaft. Sie setzen sich auch für einzelne ein, deren Interessen in unangemessener Weise übergangen wurden. Die SMV ist die organisierte Vertretung der Schülerschaft.
4. Verbindungslehrer
Die Verbindungslehrer sind die Ansprechpartner für die SMV-Mitarbeiter. In dieser Funktion beraten sie die Schüler auch bei organisatorischen Fragen und „strategischen“ Problemen. Die Verbindungslehrer beraten auch einzelne Schüler, wenn sie Schwierigkeiten mit einzelnen Lehrkräften haben oder sich von Lehrern ungerecht behandelt fühlen.
5. Schulsozialarbeit
Unsere Schulsozialarbeiterinnen Frau Heckel und Frau Brecht arbeiten autonom als Mitarbeiterinnen eines sozialen Trägers und sind nicht in eine Hierarchie der Schule eingebunden. Sie sind Ansprechpartnerinnen bei persönlichen Problemen und bei Konflikten zwischen den Schülern, vor allem dann, wenn Streitschlichter mit der Bearbeitung überfordert sind. Sie werden beispielsweise bei schweren Mobbingfällen eingeschaltet. Auch Eltern können sich in Erziehungsfragen an sie wenden.
Die Schulsozialarbeit ist als wichtiges Element in die Präventionsarbeit der Schule eingebunden.
6. Klassenlehrer
Der Klassenlehrer ist für Schüler und Eltern der erste Ansprechpartner in allen schulischen Belangen. In der Unterstufe moderiert er den Klassenrat. Er kann bei schulischen Meinungsverschiedenheiten jedweder Art als Anlaufstelle fungieren: Auch bei Problemen von Schülern oder Eltern mit einzelnen Lehrern kann der Klassenlehrer als Vermittler tätig werden. Die Qualität seiner Beratungsarbeit steigt mit der Offenheit, in der ihm Eltern und Schüler begegnen. Beim Wechsel des Klassenlehrers werden nur die Informationen an den Nachfolger weitergegeben, die für die richtige Förderung des Schülers relevant sind. Dadurch gelingt die Gratwanderung zwischen dem Anspruch, im Laufe der Entwicklung immer wieder einen neuen Anfang machen zu können und dem Wunsch nach Kontinuität.
7. Präventionslehrerin (Frau Sabo)
Die Präventionslehrerin ist zuständig für die Präventionsarbeit in verschiedenen Bereichen. Stoffgebundenes Suchtverhalten ( Drogenmissbrauch, einschließlich Alkohol), aber auch nichtstoffgebundenes Suchtverhalten (Medienkonsum, Essstörungen) sind ihre wesentlichen Arbeitsgebiete. In der Präventionsarbeit geht es neben der sachlichen Information vor allem um Einstellungen, Motivation und emotionale Stärken der Kinder und Jugendlichen. Sie organisiert in Kooperation mit verschiedenen Stellen Veranstaltungen für Jugendliche und Eltern. Darüber hinaus ist sie eine vertrauliche Ansprechpartnerin für Schüler, die bei sich selbst oder bei Mitschülern eine entsprechende Problemlage erkannt haben.
8. Beratungslehrerin (Frau Ruckenbrod)
Der Beratungslehrer fungiert als Berater bei allen Problemen rund um das Lernen. Das dort Gesprochene ist vertraulich. Aufgrund ihrer speziellen Ausbildung ist sie auch in der Lage, Testverfahren durchzuführen, auszuwerten und zielgerichtete Empfehlungen zum Lernverhalten und der Schullaufbahn zu geben. Die Beratungslehrerin ist nach Anmeldung (telefonisch oder per Email) für alle Eltern, Schüler und Fachlehrer erreichbar.
9. Oberstufenberater (Herr Weise, Herr Leiprecht)
Die Oberstufenberater sind spezialisiert auf alle Fragestellungen zur Kursstufe und zum Abitur. Sie informieren Eltern und Schüler in allgemeinen Veranstaltungen und in anschließenden ausführlichen persönlichen Beratungen zu den zentralen Themen der Jahrgangsstufe wie Kurswahl, Belegpflicht, Anrechnung der Kurse in der Gesamtqualifikation, Wahl der Prüfungsfächer, … Zusammen mit den Schülern optimieren sie die individuelle Wahl und organisieren die endgültige Kurswahl, teilen die Kurse ein, erstellen die Klausurpläne und planen die Abiturprüfungen. Darüber hinaus informieren sie über die Möglichkeiten zum Erwerb der Fachhochschulreife.
10. Elternvertreter
Die Elternvertreter vertreten die Interessen der Elternschaft gegenüber den Eltern und Lehrern „ihrer“ Klasse. Sie sind Ansprechpartner für die Eltern, den Klassenlehrer und die Schulleitung bei allen Themen und Problemen, soweit diese die Klasse betreffen, und stellen in ihrer Gesamtheit den Elternbeirat. Die Elternvertreter und deren Stellvertreter laden zu den Klassenpflegschaftsabenden ein und leiten diese. Die Wahlen durch die Elternschaft der einzelnen Klassen finden nach Schuljahresanfang in der Regel für das laufende Schuljahr statt.
11. Elternbeirat – Elternbeiratsvorstand
Der Elternbeirat ist die Interessenvertretung der Elternschaft gegenüber der Lehrerschaft und der Schulleitung und trägt aktiv zur Förderung des Schullebens und der Schulgemeinschaft bei. Er besteht aus den gewählten Elternvertretern und deren Stellvertretern. Aus seiner Mitte wird der Elternbeiratsvorstand für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine CSG-interne Geschäftsordnung regelt die Rechte und Pflichten, zu denen auch die Einladung zu je einer Elternbeiratssitzung pro Schulhalbjahr gehört. Der Elternbeirat wählt die Elternvertreter für die Schulkonferenz und regelt die Teilnahme der Elternschaft bei schulischen Aktivitäten.
15. Schulleitung
Bei allen Fragen der Organisation, bei Konflikten in deren Folge Sach- oder Personenschäden entstanden sind sowie bei juristisch relevanten Vorfällen ist die Schulleitung zuständig. Die Schulleitung kann einbezogen werden, wenn Konflikte auf andere Weise nicht gelöst oder nicht wenigstens zu einem annehmbaren Einvernehmen geführt werden konnten.
(gültig ab September 2023)