Maßnahmen, die den Schülerinnen und Schülern die Berufsfindung erleichtern sollen:
- Organisation und Koordination des „Studientags„, der von den Hochschulen angeboten wird
- Mitarbeiterinnen der Agentur für Arbeit unterstützen Oberstufenschüler im persönlichen Gespräch bei der Berufswahl
- ehemalige Schüler informieren über ihren beruflichen Werdegang
- in Zusammenarbeit mit dem Förderverein: Berufsinformationsabend, an denen sich die Schüler über zuvor selbst ausgewählte Studiengänge und Berufsfelder im Gespräch mit den berufserfahrenen Referenten informieren
- auf Anforderung unserer Schule sendet das Wissenschaftsministerium „Studienbotschafter„, die aus erster Hand berichten
- Veranstaltungen wie „Studieren heute – wo kommt das Geld her?“
- Betriebserkundungen und Exkursionen in verschiedenen Klassenstufen und Fächern
Beispiele aus dem vergangenen Schuljahr (unvollständige Aufzählung):- Stuttgarter Zeitung
- Südzucker
- Valeo
- Landtag
- Bundeswehr (deutsch-französische Brigade)
- Amtsgericht
- Europäisches Parlament
- das an unserer Schule durchgeführte Sozialpraktikum, das für alle Schüler verpflichtend ist, führt in die Welt der sozialen Berufe ein, obwohl es nicht als Berufspraktikum verstanden werden sollte (siehe Sozialpraktikum 9).
- Teilnahme am Girls‘ Day (Mädchen erkunden technische Berufe)
- Weiterhin werden natürlich die im Bildungsplan vorgeschriebenen Maßnahmen durchgeführt; hier ist vor allem die „Berufsorientierung am Gymnasium“ (BOGY) zu erwähnen.
BOGY Module bis Klasse 10
Klasse 8:
- Boys´ Day/ Girls´ Day, alle Schüler nehmen daran teil
- Umfang: ein ganzer Tag
- Organisation: WBS-Lehrer
Klasse 9:
- Besuch der BANE-Messe
- Umfang: ein Vormittag
- Organisation: WBS-Lehrer
- Sozialpraktikum
- Umfang: drei Tage
- Organisation: wechselnde Lehrkräfte
Klasse 10:
- BOGY-Praktikum
- Umfang: fünf Tage
- Organisation: Gmk-Fachschaft
Dazu optional: Beratung durch Bundesagentur für Arbeit, Bewerbertraining
Berufsorientierung in der Kursstufe
J 1: Modultag
- ein Tag der Berufsorientierung
- Modul 4: Interessen/ Werte/ Ziele
- Modul 1: Berufsorientierungstest
- Modul 5: Internetrecherche
- Umfang: ein Vormittag
- ein Tag der Berufsorientierung
J 1:
- Studienbotschafter, Modul 2
- Umfang: ein Nachmittag, anstatt Gmk-Unterricht
Organisation: Gmk-Fachschaft
J 1 oder J 2 (alle zwei Jahre):
- Berufsinformationsabend, extra Veranstaltung, Modul 7
- Umfang: ein Abend
J 1 und J 2:
- Studieninformationstag, Modul 3
- Umfang: zwei ganze Tage (einer in J 1, einer in J 2)
Organisation: von Schülern selbst geplant, Gmk-Lehrer unterstützen
5 Tage - 5 Berufe
Das Christoph-Schrempf-Gymnasium bietet den Schülerinnen und Schülern neben den verpflichtenden Veranstaltungen im Rahmen des BOGY-Prozesses ein freiwilliges Zusatzangebot namens „5 Tage – 5 Berufe“ an. Bei dieser Praktikumswoche BW haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in fünf eintägigen Schnupperpraktika verschiedene Unternehmen kennenzulernen. Dabei wechseln sie täglich das Unternehmen und sammeln Erfahrungen in verschiedenen Berufsfeldern.
Die Veranstaltung „5 Tage – 5 Berufe“ findet während der Pfingstferien und den zwei darauf folgenden Schulwochen sowie während der Herbstferien und den zwei davor liegenden Schulwochen statt. Dies ermöglicht den Teilnehmenden, Einblicke in verschiedene Berufe zu erhalten und ihre eigenen Interessen und Fähigkeiten besser kennenzulernen.
Für die Vermittlung der Praktikumstage steht den Schülerinnen und Schülern das Matching-Tool der Praktikumswoche BW zur Verfügung. Über dieses Tool können individuelle Praktikumstage flexibel geplant werden. Weitere Informationen und das Matching-Tool finden sich unter folgendem Link: https://praktikumswoche.de/regionen/baden-wuerttemberg.
Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich bei den WBS-Lehrern melden, um an „5 Tage – 5 Berufe“ teilzunehmen. Dann können auch Fragen zu rechtlichen Aspekten, wie beispielsweise zur Haftpflichtversicherung während des Praktikums, besprochen werden.
Versicherungsschutz
Den Unternehmen ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler unfallversichert (wird durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung geleistet) und haftpflichtversichert sind. Letzteres muss durch den Nachweis einer elterlichen Haftpflichtversicherung erfolgen.