Was macht einen Staat eigentlich gerecht? Genau diese Frage stand in den vergangenen Tagen im Mittelpunkt unseres Projekts „Schule als Staat“. Die Debatte um die zweite Unternehmenswelle führte nicht nur zu hitzigen Diskussionen, sondern schließlich sogar vor das Verfassungsgericht.
Worum ging es?
Bei der zweiten Ausschreibungsphase hatte die Regierung die Regeln für neue Unternehmen verändert. Besonders umstritten war dabei die neue Vorgabe, dass Unternehmen mindestens vier Mitglieder haben müssen. Viele kritisierten, dass dadurch deutlich höhere Personalkosten entstehen und neue Unternehmen schlechtere Chancen hätten als Betriebe aus der ersten Runde.
Außerdem warf die Opposition der Regierung vor, Regeländerungen beschlossen zu haben, ohne den City-Rat ausreichend einzubeziehen. Genau darüber musste nun das Verfassungsgericht entscheiden.
Das Gericht stellte klar, dass spontane Gesetzesänderungen ohne rechtzeitigen Gesetzentwurf nicht gültig sind. Der City-Rat und auch die Opposition müssen bei wichtigen Entscheidungen beteiligt werden. Künftig gelten Gesetze deshalb nur noch dann, wenn sie vorher ordnungsgemäß eingebracht und beschlossen wurden.
Besonders wichtig für viele zukünftige Unternehmen
Auch beim Streit um die Mindestanzahl an Mitgliedern entschied das Gericht gegen die bisherigen Regeln. Unternehmen aus der zweiten Ausschreibungsphase dürfen nicht schlechter behandelt werden als Unternehmen aus der ersten Runde. Deshalb sollen Unternehmensgründungen künftig auch mit weniger als vier Personen möglich sein.
Die Entscheidung des Gerichts dürfte noch länger Gesprächsthema bleiben. Denn sie betrifft nicht nur Unternehmen, sondern grundsätzlich die Frage, wie demokratisch und gerecht unsere Regierung eigentlich ist. Gleichzeitig setzt das Urteil ein deutliches Zeichen dafür, wie wichtig transparente Entscheidungen und gleiche Regeln in einem Staat sind und wie wichtig es ist diese einzuhalten.
Text: Oppositionsparteien von Schule als Staat
