Schulbetrieb nach den Osterferien

In der Woche ab 12. April kein Präsenzunterricht - Schul- bzw. Wechselbetrieb ausschließlich für die Abschlussklassen

An den öffentlichen Schulen werden in der Woche ab dem 12. April weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden.

Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen, gelten für sie in der Woche ab 12. April die bisherigen Vorgaben zum Präsenzunterricht (Wechselbetrieb von Präsenz- und Fern­unterricht) weiter. Die Schulen entscheiden dabei eigenständig über den Umfang, d. h. den Anteil des Präsenzunterrichts. Dieser ist nicht auf die Prüfungsfächer beschränkt, allerdings findet mit Ausnahme der Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung im Fach Sport einschließlich der fachpraktischen Leistungsfeststellungen kein Sportunterricht statt.

Die Regelungen zum Wechselbetrieb der J1 und J2 nach den Osterferien wurden Ihnen in meinem Elternbrief bereits mitgeteilt. 

In der Woche vom 12.-16.4. finden keine schriftlichen Leistungsfeststellungen für die Klassenstufen 5-10 statt.

Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7

Für die Schülerinnen und Schüler aller Schularten der Klassen 5 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet.

Wenn Sie eine Notbetreuung benötigen, rufen Sie bitte im Sekretariat an oder schreiben Sie uns eine E-Mail: sekretariat@csgb.de

Hinweise zum Schulbetrieb ab dem 19. April, den bevorstehenden Abschlussprüfungen und zur Teststrategie der Landesregierung, entnehmen Sie bitte dem Schreiben von MD-Föll.

2021-04-01 MD-Schreiben zum Schulbetrieb nach den Osterferien